Häufig gestellte Patientenfragen

Auf dieser Seite haben wir häufig Fragen unsere Patienten zusammengestellt und beantwortet.

Termine

Wie schnell bekomme ich einen freien Termin bei Ihnen?

Termine zur Beratung oder Routinekontrolle können wir Ihnen in der Regel schon sehr kurzfristig, d.h. innerhalb von 7-10 Tagen, anbieten.

Ich habe akute Zahnschmerzen. Kann ich auch ohne Termin jetzt gleich zu Ihnen in die Praxis kommen?

Wenn Sie bereits leichte Beschwerden haben, dann warten Sie bitte nicht bis zum akuten Zahnschmerz. Bitte kommen Sie nach telefonischer Voranmeldung als Notfall-Patient in unsere Praxis.

Sie sollten als Schmerzpatient etwas Zeit mitbringen, da es zu Wartezeiten kommen kann.

Wir sind aber im Schmerzfall bemüht, Sie schnellst möglichst zu behandeln.

Muss ich mit langen Wartezeiten rechnen, wenn ich einen Termin habe?

Nein, wir bemühen uns stets, alle Termine zeitgerecht einzuhalten.

Sollte ein Notfall dazwischen kommen, werden unsere Patienten sofort darüber informiert, dass es zu Verzögerungen kommen kann.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wir bitten Sie, den Termin, den Sie nicht einhalten können, rechtzeitig telefonisch abzusagen. Nicht abgesagte Termine können von uns nicht weitergegeben werden und so muss ein anderer Patient länger auf seinen Termin warten.

Vorsorgeuntersuchung

Was beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung?

Die Vorsorgeuntersuchung dient der Durchsicht der Zähne (Kariessuche). Die Mundhöhle wird auf Veränderungen untersucht. Es werden in zeitlichen Abständen Röntgenbilder angefertigt und einmal im Jahr wird der Zahnstein entfernt.

Zweimal jährlich ist die Vorsorgeuntersuchung zuzahlungsbefreit.

Bonusheft

Wozu dient das Bonusheft?

Ihr Bonusheft dient als Nachweis über die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt.

Wird das Bonusheft regelmäßig geführt, werden also jährlich Zahnarztstempel eingefügt, erhalten Sie einen Bonus auf zahntechnische Leistungen (Zahnersatz) von Ihrer Krankenkasse.

Wann bekomme ich einen Bonus für Zahnersatz bei Nachweis im Bonusheft?

Ein 5 Jahre durchgehend geführtes Bonusheft erhöht bei Vorlage den Festzuschuss der Krankenkasse um 20 %, wobei das laufende Jahr nicht mitzählt.

Nach 10 Jahren beträgt der Bonus 30 %. Auch hier wird das laufende Jahr nicht gezählt.

Was ist mit dem Bonus, wenn ich ein Jahr nicht beim Zahnarzt zur Kontrolluntersuchung war?

Wenn die jährliche Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt wurde, so fangen Sie wieder bei Null mit dem Bonusheft an. Alle bis dahin gesammelten Stempel werden wertlos.

Wie oft sollte ich das Bonusheft bei meinem Zahnarzt vorlegen?

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollten das Bonusheft zweimal jährlich vorlegen. Einmal für die zahnärztliche Untersuchung und einmal für die Individualprophylaxe.

Erwachsene bekommen einmal jährlich einen Stempel für die zahnärztliche Untersuchung.

Ab dem wievielten Lebensjahr sollte ein Bonusheft geführt werden?

Um mit dem Beginn der Volljährigkeit den höchsten Bonus zu erlangen, sollte spätestens im Alter von 8 Jahren mit dem Bonusheft begonnen werden. Die Krankenkassen empfehlen, das Bonusheft ab dem 12. Lebensjahr zu pflegen.

Zahnersatz

Arbeiten Sie mit ausländischen Dentallaboratorien zusammen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich mit deutschen Laboratorien zusammen.

Warum arbeiten Sie nicht mit ausländischen Dentallaboratorien zusammen?

Der Zahnersatz, der im Ausland angefertigt wird, hat eine wesentlich längere Anfertigungszeit. Sie müssen länger auf den fertigen Zahnersatz warten.

Falls der Zahnersatz nicht passt, kann kein Techniker sich die Arbeit direkt im Mund ansehen. Außerdem dauert es im Garantiefall länger, den Zahnersatz reparieren zu lassen.

Muss ich für Zahnersatz bezahlen, wenn ich Wenigverdiener oder ganz ohne Einkommen bin?

Nicht unbedingt, wenn der geplante Zahnersatz innerhalb der Regelversorgung der Krankenkassen bleibt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich beim Zahnersatz nichts dazubezahlen muss?

Wenigverdiener und Arbeitssuchende müssen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dazu müssen die Unterlagen über den "Verdienst" bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese prüft dann den Zuschuss.

Kassenpatienten

Nehmen Sie auch Kassenpatienten?

Ja, selbstverständlich.

In unserer Praxis unterscheiden wir nicht zwischen "Kassepatient" und "Privatpatient". Eventuell übernimmt Ihre Krankenversicherung nicht alle Leistungen, die wir in der Praxis anbieten. Dies wird im Einzelfall mit Ihnen besprochen und Alternativen diskutiert.

Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Rechnung zu begleichen?

Hier in der Praxis können Sie entweder bar oder per EC-Karte mit Geheimnummer bezahlen.

Warum muss ich die Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich selber bezahlen?

Diese Füllung unterscheidet sich von der kassenüblichen Füllung durch ihre Aufwendigkeit und technische Verarbeitung. Sie ist keine Regelleistung der Krankenkasse.

Ich habe eine nachgewiesene Amalgamallergie. Muss ich dann die Kunststofffüllung selbst bezahlen?

Nein, wenn Sie durch den Allergologen testierte Amalgamunverträglichkeit haben, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Sie.

Prophylaxe

Was beinhaltet eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Es ist die Reinigung der Zähne, deren Glattflächen und der Zahnzwischenräume. Ebenso umfasst die Zahnreinigung die Reinigung der Zunge, die Aufklärung über die Mundhygiene und die häuslichen Maßnahmen. Am Ende der Sitzung werden die Zähne fluoridiert.

Warum muss ich die professionelle Zahnreinigung selber bezahlen?

Die Zahnreinigung ist nicht Inhalt des Leistungskataloges der meisten Krankenkassen.

Wie oft sollte die professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden?

In der Regel sollte die PZR 1 -2 mal jährlich durchgeführt werden. Nach parodontalchirurgischen Eingriffen sollte die PZR mindestens 3 mal jährlich durchgeführt werden.

Wie oft wird die Zahnsteinentfernung von der Krankenkasse bezahlt?

Die Krankenkasse zahlt einmal jährlich die Entfernung des Zahnsteins.